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   OVG Sachsen, 09.05.2016 - 4 B 92/16   

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https://dejure.org/2016,10889
OVG Sachsen, 09.05.2016 - 4 B 92/16 (https://dejure.org/2016,10889)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.05.2016 - 4 B 92/16 (https://dejure.org/2016,10889)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Mai 2016 - 4 B 92/16 (https://dejure.org/2016,10889)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    A, 1610 BGB § 35a SGB VIII
    Prozesskostenvorschuss; persönliche Angelegenheit; Eingliederungshilfe; Schulassistenz; fachärztliche Stellungnahme; Entbindung Schweigepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 20.04.2011 - 4 B 311/10

    Einstweilige Anordnung, Eintragung in Architektenliste, Vorwegnahme der

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2016 - 4 B 92/16
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist nur dann zulässig, wenn sie zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller oder Dritte unzumutbar und nicht mehr zu beseitigen wären (SächsOVG, Beschl. v. 20. April 2011 - 4 B 311/10 - Rn. 2 m. w. N.) und zudem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht (SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2011 - 2 B 273/09 - Rn. 9 m. w. N.).
  • VG Sigmaringen, 04.02.2003 - 2 K 236/02

    Prozesskostenhilfe: Rückforderung von Sozialhilfe und Prozesskostenvorschuss

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2016 - 4 B 92/16
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist diese Situation nicht mit der Rückforderung von gewährter Sozialhilfe vergleichbar, bei der es um die Abwehr eines Zahlungsanspruchs geht und möglicherweise kein vorrangiger Anspruch auf Prozesskostenvorschuss besteht (vgl. VG Sigmaringen, Beschl. v. 4. Februar 2004 - 2 K 236/02 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 20.03.2015 - 2 D 111/14

    Erstausbildung zum Rettungsassistenten und anschließender Arbeit in dem Beruf als

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2016 - 4 B 92/16
    In entsprechender Anwendung von § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB kommt er nur für Rechtsstreitigkeiten in Betracht, die eine persönliche Angelegenheit betreffen (SächsOVG, Beschl. v. 20. März 2015 - 2 D 111/14.NC, juris Rn. 5; vgl. a. BayVGH, Beschl. v. 9. April 2009 - 12 C 08.1719 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 16.05.2011 - 2 B 273/09

    Aufnahme in den Krankenhausplan, einstweilige Anordnung, Vorwegnahme der

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2016 - 4 B 92/16
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist nur dann zulässig, wenn sie zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller oder Dritte unzumutbar und nicht mehr zu beseitigen wären (SächsOVG, Beschl. v. 20. April 2011 - 4 B 311/10 - Rn. 2 m. w. N.) und zudem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht (SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2011 - 2 B 273/09 - Rn. 9 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 09.04.2009 - 12 C 08.1719

    Jugendhilfe / Eingliederungshilfe; Übernahme von Internatskosten;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2016 - 4 B 92/16
    In entsprechender Anwendung von § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB kommt er nur für Rechtsstreitigkeiten in Betracht, die eine persönliche Angelegenheit betreffen (SächsOVG, Beschl. v. 20. März 2015 - 2 D 111/14.NC, juris Rn. 5; vgl. a. BayVGH, Beschl. v. 9. April 2009 - 12 C 08.1719 -, juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1997 - 9 S 1250/97

    Prozeßkostenvorschuß des Unterhaltsberechtigten - nichtehelichen - Kindes:

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2016 - 4 B 92/16
    handelt es sich um ein Verfahren über persönliche Angelegenheiten (zu Verfahren wegen Sozialhilfe und Jugendhilfe vgl. VGH BW, Beschl. v. 20. Juni 1997 - 9 S 1250/97 -, juris Rn. 3), für das dem Antragsteller Kosten entstehen.
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 58-IV-16
    Mit ihren am 19. Mai 2016 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerden wenden sich die Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. Mai 2016 (4 D 35/16 und 4 B 92/16).

    Des Weiteren lehnte das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom gleichen Tage (4 B 92/16) den Antrag auf Prozesskostenhilfe ab und wies die Beschwerde zurück.

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